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Stemwede-Levern |
19.08.2025
Neue steuerrechtliche Vorteile für Elektrofahrzeuge.
75 % Sonderabschreibung im ersten Jahr für E-Autos
Beim Kauf oder der Finanzierung eines rein elektrischen Fahrzeuges - neu oder gebraucht - können Selbstständige und Unternehmen seit dem 01.07.2025 bereits im ersten Jahr 75 % der Kosten steuerlich absetzen. Das bedeutet eine spürbare steuerliche Entlastung und sofortige Liquiditätsvorteile. Die gesamten Anschaffungskosten können über sechs Jahre bis zu 100% abgeschrieben werden.
0,25 %-Regelung für vollelektrische Dienstwagen bis 100.000 €
Die private Nutzung vollelektrischer Dienstwagen muss nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden. Die Preisobergrenze für diese begünstigte Besteuerung steigt für ab dem 01.07.2025 zugelassene Neuwagen auf einen Bruttolistenpreis in Höhe von 100.000 €. Dies macht die Nutzung von hochwertigen E-Fahrzeugen als Dienstwagen noch attraktiver.
Wichtiger Hinweis
Wir sind keine Steuerberater und dürfen keine steuerrechtliche Beratung durchführen, bitte besprechen Sie den konkreten Einzelfall immer mit Ihrem Steuerberater.